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Die Richterinnen
und Richter des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus sechzehn
Richterinnen und Richtern.
Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der
Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit.
Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist
ausgeschlossen.
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